Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

I. 2007

Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären, dass seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 13.12.2006 den vom Bundesministerium der Justiz am 14. Juni 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde:

3.8
[...] Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden.

5.3.3
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

7.1.2
[...] Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

II. 2008

Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 14. Juni 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in 2008 vollumfänglich entsprochen wird.

Berlin im Dezember 2007

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